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   BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10   

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BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10 (https://dejure.org/2012,33660)
BPatG, Entscheidung vom 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10 (https://dejure.org/2012,33660)
BPatG, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 33 W (pat) 531/10 (https://dejure.org/2012,33660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "evolution" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "evolution" hinsichtlich einer Eintragung für Waren der Klassen 9 und 28

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "evolution" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "evolution" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff "evolution" ist für Schutzbekleidung im Sportbereich als Marke nicht eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und die Waren oder Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2010, 138 Rn. 23 - ROCHER-Kugel).

    Ein Werbeslogan ist nicht unterscheidungskräftig, wenn er als so gewöhnlich erscheint, dass unmittelbar und ohne weitere Prüfung ausgeschlossen werden kann, dass er sich als Herkunftshinweis verstehen lässt (EuGH GRUR 2010, 228 Nr. 57 f. - Audi [Vorsprung durch Technik]).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10
    Dadurch sollen beschreibende Zeichen oder Angaben im Allgemeininteresse für die Verwendung durch jedermann freigehalten werden (EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 54 - Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850 Nr. 35 - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2012, 272 Nr. 9 - Rheinpark-Center Neuss).

    Letzteres gilt insbesondere dann, wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH GRUR 2006, 850 Nr. 19 - FUSSBALL WM 2006; BGH a. a. O. Nr. 11 - Willkommen im Leben).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10
    Dadurch sollen beschreibende Zeichen oder Angaben im Allgemeininteresse für die Verwendung durch jedermann freigehalten werden (EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 54 - Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850 Nr. 35 - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2012, 272 Nr. 9 - Rheinpark-Center Neuss).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und die Waren oder Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2010, 138 Rn. 23 - ROCHER-Kugel).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10
    Maßgeblich ist dabei die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608 Rn. 67 - EUROHYPO; BGH GRUR 2009, 411 Rn. 8 - STREETBALL; BGH GRUR 2012, 270 Nr. 8 - Link economy).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10
    Maßgeblich ist dabei die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608 Rn. 67 - EUROHYPO; BGH GRUR 2009, 411 Rn. 8 - STREETBALL; BGH GRUR 2012, 270 Nr. 8 - Link economy).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10
    Dadurch sollen beschreibende Zeichen oder Angaben im Allgemeininteresse für die Verwendung durch jedermann freigehalten werden (EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 54 - Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850 Nr. 35 - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2012, 272 Nr. 9 - Rheinpark-Center Neuss).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10
    Erfasst werden Zeichen, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis des Verbrauchers die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (EuGH GRUR 2010, 534 Nr. 29 - PRANAHAUS).
  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10
    cc) Die von der Beschwerde zitierte "Starsat"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 4.4.2012, I ZB 22/11 - Starsat) gibt keinen Anlass, dem hier schutzsuchenden Zeichen Unterscheidungskraft zuzusprechen.
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10
    Maßgeblich ist dabei die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608 Rn. 67 - EUROHYPO; BGH GRUR 2009, 411 Rn. 8 - STREETBALL; BGH GRUR 2012, 270 Nr. 8 - Link economy).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

  • BPatG, 29.11.1995 - 28 W (pat) 94/95
  • BPatG, 04.07.2013 - 30 W (pat) 508/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "my WORLD OF HEARING EVOLUTIONÄRE HÖRAKUSTIK

    In der Werbung wird mit dem Begriff "Evolution" traditionell auf besonders "fortschrittliche" Produkte hingewiesen, also solche die aus einer langen, fortdauernden Entwicklung hervorgegangen sind, sich bewährt haben und sich auf dem neuesten Stand befinden (vgl. BPatG 33 W (pat) 531/10 - evolution; 28 W (pat) 94/95 - EVOLUTION).
  • BPatG, 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "R.EVOLUTION MOTORBIKE (IR-Marke,

    Der Begriff der "EVOLUTION" wird, wie dies bereits in Entscheidungen des Bundespatentgerichts festgehalten wurde (vgl. beispielsweise die Feststellungen in BPatG Beschluss vom 9. Oktober 2012, 33 W (pat) 531/10 - evolution (angemeldet für Sportartikel); Beschluss vom 25. November 1995, 28 W (pat) 94/95 - EVOLUTION (angemeldet für Kraftfahrzeuge und deren Teile)), über den engen ursprünglichen Bedeutungsgehalt in der Biologie hinaus im allgemeinen Sprachgebrauch und in der Werbung verwendet, um die fortlaufende Entwicklung von insbesondere technischen Produkten zu beschreiben.
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